Antworten auf häufig gestellte Fragen

Wann sollte ich mit meinem Kind zur Behandlung kommen?

  • Nähere Informationen hierzu finden Sie unter dem Stichwort „Zeitpunkt“ in der Menüleiste unserer Homepage in der Kopfzeile. Oft helfen kleine Maßnahmen bei Kindern dabei, aufwändige spätere Behandlungen zu vermeiden.

Kann ich als Erwachsener meine Zähne noch korrigieren lassen?

  • Es ist nie zu spät für eine kieferorthopädische Behandlung. Auch wenn die Korrektur vielleicht etwas langsamer erfolgt als bei Kindern und Jugendlichen, so ist sie doch oft im gleichen Umfang möglich

Wie oft oder in welchen Abständen muss ich zur Behandlung in die Praxis kommen?

  • Mit herausnehmbaren Zahnspangen sind die Kontrollen etwas alle 6-8 Wochen. Bei festsitzenden Apparaturen i.d.R. etwa alle 4-6 Wochen.

Brauche ich eine Überweisung vom Arzt oder Zahnarzt?

  • Nein. Sie können direkt einen Termin zur Erstberatung in unserer Praxis vereinbaren.

Muss ich während der kieferorthopädischen Behandlung auch weiter zu meinem Hauszahnarzt?

  • Auf jeden Fall! Die halbjährlichen Vorsorge- und Routinekontrollen bei Ihrem Zahnarzt sind wichtig. Nur gemeinsam im Team mit Ihnen und Ihrem Hauszahnarzt ist die Behandlungsqualität zu erreichen, die wir alle anstreben.

Wie lange dauert eine kieferorthopädische Behandlung?

  • Wir sind immer bemüht, die Behandlungszeit so kurz wie möglich zu halten. Dafür ist der richtige Zeitpunkt für den Beginn sehr entscheidend (siehe auch Informationen in der Menüleiste unter „Zeitpunkt“).
  • Darüber hinaus entscheiden der Umfang der notwendigen Zahnbewegungen und oft auch die Mitarbeit der Patienten über die Dauer der Behandlung; im Schnitt zwischen 1,5-3 Jahren.

Welche Kosten übernimmt meine Versicherung für die Behandlung?

  • Für gesetzlich versicherte Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr, wird die Übernahme der Behandlungskosten durch die sogenannten „Kieferorthopädischen Indikationsgruppen“ (KIG) geregelt. Eine genaue Übersicht dazu geben wir Ihnen bereits beim ersten ausführlichen Beratungsgespräch in der Praxis. Transparenz und Kostenkontrolle ist uns wichtig!
  • Sollte Ihre Behandlung oder die Ihres Kindes durch die gesetzlichen Krankenkassen nicht abgedeckt sein, informieren wir Sie gerne auch über bequeme Investitionspläne – damit Sie oder Ihr Kind nicht auf schöne gerade Zähne verzichten muss.
  • Private Versicherungen und Beihilfestellen übernehmen die Kosten für eine kieferorthopädische Behandlung i.d.R. zu 100%. Allerdings kann es auch hier, je nach eigenem Versicherungsvertrag, kleine Zuzahlungen geben.

Kann ich meine private Behandlung auch in bequemen Raten zahlen?

  • Gerne versuchen wir, Ihnen einen flexiblen und attraktiven Investitionsplan zu erarbeiten und anzubieten. Damit Sie oder Ihr Kind nicht auf gerade Zähnen und eine gute Kaufunktion verzichten müssen!